Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Durch Auftragserteilung gelten die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als durch die Besteller angenommen. Sie behalten auch während der ganzen Geschäftsverbindung Geltung, wenn nicht schriftliche Änderung erfolgt. Wir widersprechen etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen. Lediglich, wenn wir abweichende einzelne Bedingungen des Käufers schriftlich annehmen, sind diese für uns verbindlich.

2. Angebote und Preise

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Für sämtliche Lieferungen gilt als Verkaufspreis der am Tage der Lieferung gültige Preis. Es ist jeweils die zuletzt erschienene Preisliste gültig. Wenn nicht besonders ausgewiesen, gelten alle Preise ausschließlich MwSt.

3. Lieferung, Annahme, Erfüllungsort

Für alle Aufträge erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Herstellerwerk oder ab unserem Lager, auch bei frachtfreier Lieferung. Für Schäden, die während des Transports oder am Bestimmungsort entstehen, wird nicht gehaftet. Der Besteller hat vor Übernahme der Ware deren Beschädigung oder Verlust dem Transportunternehmer anzuzeigen und diesem den Schadensanspruch anzumelden. Liefermöglichkeit ist für alle Aufträge vorbehalten. Lieferverzug berechtigt den Besteller zum Rücktritt, jedoch nicht zur Schadensersatzforderung. Eine Haftung für rechtzeitiges Eintreffen der Lieferung wird von uns nicht übernommen.

4. Gewährleistung

Mängelrügen sind sofort nach Erhalt der Ware geltend zu machen, auf jeden Fall vor Einbau der Ware. Es kann Wandlung oder Minderung verlangt werden, sonstige Ansprüche irgendwelcher Art aus mangelhafter Lieferung stehen dem Kunden nicht zu. Erfüllungsort ist, auch bei frachtfreier Lieferung, die Ladestelle in Iserlohn. Bei Verkauf nach Muster wird lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit gewährleistet. Für die Verarbeitung unserer Produkte verweisen wir auf unsere jeweils aktuellen Prospekte und technischen Merkblätter. Darüber hinausgehende Zusicherungen irgendwelcher Verwendungseigenschaften werden nicht übernommen, es sei denn, diese werden gesondert schriftlich zugesichert. Beratung und Gebrauchsanweisung werden auf Grund von Erfahrungen und Versuchen nach bestem Wissen abgegeben, eine Haftung unsererseits kann daraus nicht hergeleitet werden, es sei denn die Mangelhaftigkeit des gelieferten Produktes berechtigt zu gesetzlich geregelten Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen. Der Anwender des Produktes ist nicht davon entbunden, entsprechend der jeweiligen Einbausituation eine eigene fachlich qualifizierte Beurteilung der Mangelfreiheit und Verwendbarkeit des Produktes vor Einbau für den vorgesehenen Einsatzzweck vorzunehmen. Für den Einbau solcher Produkte, die z. B. auf Grund ihrer Neuheit nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, trägt der Kunde (Verarbeiter) Verantwortung dafür, mit dem Bauherren entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

5. Zahlung

Die Zahlung des Rechnungsbetrags ist zum Fälligkeitstermin in Euro zu leisten. Skonti und Rabatte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen gewährt. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist ausgeschlossen, soweit ältere fällige Rechnungen noch nicht bezahlt sind. Bei nicht vertragsmäßiger Zahlung sind wir berechtigt, ohne Mahnung vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu berechnen. In Zahlung genommene Akzepte, Wechsel oder Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder andere nach Vertragsabschluss uns bekanntgewordene Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers herabmindern, können die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge haben und berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten. Lieferungen an uns nicht bekannte Kunden oder bei Kleinaufträgen oder aus einem uns sonst notwendig erscheinenden Grund, können von uns per Nachnahme versandt werden, oder bei Abholung kann von uns Barzahlung verlangt werden.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum, bis unsere gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer getilgt sind. Der Käufer ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen. Werden die gelieferte Ware oder die daraus hergestellten Sachen vom Käufer weiter veräußert oder in ein Grundstück eines Dritten eingebaut, so dass sie wesentliche Bestandteile des Grundstückes des Dritten werden, gehen die für den Verkäufer aus der Veräußerung oder dem Einbau entstehenden Forderungen und Nebenrechte gegen seine Abnehmer oder Dritte an uns über. Einer besonderen Abtretungserklärung bedarf es nicht. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer / Lieferant im Interesse des Käufers / Abnehmers eingegangen ist.

7. Abweichungen

Änderungen gegenüber vorstehenden Bedingungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit schriftlicher Vereinbarung. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers können nicht anerkannt werden. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gegen zwingendes Recht verstoßen sollten, wird die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

8. Gerichtsstand und abschließende Bemerkung

Gerichtsstand auch in Wechsel- und Schecksachen ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, Iserlohn bzw. Hagen. Für jegliche Streitigkeit aus dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland so, wie es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt, ausschließlich maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen hat keine Auswirkung auf die übrigen Bedingungen.